Fensterprogramm >> Die DLM bestimmte Richtlinien zur Fensterprogramm-Regelung. Seit Dezember 1996 entspricht sie damit der dritten Novelle des Rundfunkstaatsvertrags. Diese sieht vor, dass die großen Fernsehsender (d.h. Sender mit mehr als zehn Prozent Marktanteil) pro Woche wenigstens 260 Minuten Fensterprogramme von unabhängigen Dritten ausstrahlen müssen. Davon müssen mindestens 75 Minuten in der Primetime liegen. Berühmte Beispiele sind die Sendungen "Spiegel TV" und "Stern TV".