KEK >> KEK ist die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich. Ein Team von sechs Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts wird vom Ministerpräsidenten der jeweiligen Länder berufen. Vor und nach der Zulassung von privaten Rundfunkveranstaltern muss die Einhaltung der gültigen Regeln der Meinungsvielfalt gesichert werden.