EU Fernsehrichtlinie >> Am 3. Oktober 1989 verabschiedete der Europarat die Europäische Fernsehrichtlinie zur Verwaltung der Rundfunkrechtsordnungen der EU- Länder. Die Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet Inhalte dieser Richtlinie nach 18 Monaten als nationale Gesetze zu verabschieden. In Deutschland ist die EU-Fernsehrichtlinie im Rundfunkstaatsvertrag verzeichnet. Die Richtlinie wurde mit Wirkung vom 30. Juli 1997 revidiert. Sie enthalten Vorschriften über TV-Werbung in Bezug auf Sponsoring und Teleshopping, zum Jugendschutz (Recht der Gegendarstellung) sowie über die Programmquoten für europäische Produktionen. Unmittelbar geltendes Recht ist in Deutschland der Rundfunkstaatsvertrag, die Fernsehrichtlinie bleibt aber maßgeblicher Auslegungsmaßstab.