Europäisches Fernsehübereinkommen >> Zur EU-Fernsehrichtlinie bereitete man im Europa-Rat das "Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen" vor. Es wurde am 5. Mai 1989 verabschiedet, trat in Deutschland aber erst am 1.11.1994 in Kraft. Die Bestimmungen weichen kaum von der EU-Fernsehrichtlinie ab. Genau wie im bürgerlichen Recht hat die EU-Fernsehrichtlinie vor dem Europäischen Fernsehübereinkommen Priorität.