Rundfunkstaatsvertrag >> Der Rundfunkstaatsvertrag ist das Kernstück der Rundfunkordnung. Er enthält die grundlegenden Regelungen für den öffentlich- rechtlichen und den privaten Rundfunk im dualen Rundfunkssystem der Länder des vereinten Deutschland. Nach Beschluss der Ordnung gab es aber wieder Lockerungen für die TV-Werbung, was neue Werbeformen wie Split-Screen-Formate oder Exklusiv-Werbeblöcke ermöglichte. Am 1.Januar 2001 ist bereits der fünfte Rundfunk- Änderungsstaatsvertrag in Kraft getreten, maßgebliche Auswirkungen hat diese fünfte Novellierung lediglich auf das zulässige Werbevolumen und die Werbeplatzierung beim Ballungsraum Fernsehen.
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