Werberichtlinien III >> Bestimmte Sendungen (z.B. aktuelle politische Sendungen, Nachrichten oder Dokumentar-Sendungen und Sendungen mit religiösem Inhalt dürfen erst ab einer bestimmten Sendezeit (30 Min.) durch Werbung unterbrochen werden.
Kindersendungen und Gottesdienste dürfen generell gar nicht durch Werbung unterbrochen werden.
Schleichwerbung ist unzulässig (Product- Placement).
Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und Nachrichtensendungen dürfen nicht gesponsert werden.